Archiv für Dezember, 2013

Sanierung eines hausschwammbefallenen Hauses

Die Sanierung eines hausschwammbefallenen Gebäudes kann ein unabwendbares Ereignis sein, wenn der Befall unentdeckt bleibt, die konkrete Gefahr der Unbewohnbarkeit droht und daraus eine umfangreiche Sanierung erfolgt. Das Gebäude einer Klägerin aus dem Jahre 1900 war mit echtem Hausschwamm befallen. Ein Sachverständiger empfahl die umfassende Sanierung. Die 10.500€ Sanierungskosten, die auf die Eigentümerin einer Wohnung entfielen, lehnte das Finanzamt als außergewöhnliche Belastung ab. Das FG gab der Klage später aber überwiegend statt. Aufwendungen der Wiederherstellung der Bewohnbarkeit eines selbst genutzten Gebäudes können nach folgenden Grundsätzen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.