Archiv für Juni, 2013

Mein Schiff 1 eine grandiose Schiffsreise zum Nordkap

Am 10.06.2013 traten meine Frau und ich von München aus unsere gemeinsame Schiffsreise nach Norwegen an. Diese Nordlandfahrt hatten wir uns zum 60. Geburtstag geschenkt, unter Mithilfe unserer Freunde und Verwandten. An dieser Stellen ein herzliches Dankeschön an alle, die zu dieser Reise beigetragen haben. Um 7.00 Uhr früh Abfahrt mit dem ICE nach Kiel über Hamburg. Kurz vor Kassel der erste Schreck, der Zug hielt auf freier Strecke, da ein Oberleitungsschaden die Weiterfahrt verhinderte. Bekommen wir noch rechtzeitig den Anschlusszug von Hamburg nach Kiel ? Der fährt alle 60 Minuten. Das Schiff legt pünktlich um 19.00 Uhr ab. Wer fehlt muss sehen wie er nachkommt. Nach 40 Minuten der erste Ruck im Zug. Mit niedriger Geschwindigkeit ging es einige Kilometer vorwärts. Dann legte der ICE los mit 240 Stundenkilometer durch die Landschaft. Nach dem wir den nächsten ICE in Hamburg nach Kiel bestiegen hatten, kamen wir gegen 17.00 Uhr in Kiel Hbf an. Von dort wurden alle „Mein Schiff“ reisenden abgeholt und zum Check in gebracht, wo wir fotografiert und unsere kodierte Eintrittskarte für das Schiff erhielten. An dieser Stelle an alle die unseren Artikel lesen, ein Hinweis. Reisen Sie grundsätzlich so früh wir möglich an. Keiner weiß was für Hindernisse zum Zielort auf einen zukommen. Wer verspätet abfährt läuft Gefahr, sein Ziel nicht rechtzeitig zu erreichen.

Urteil: Sturz in der Raucherpause – kein Arbeitsunfall!

Wer einen Arbeitsunfall erleidet, wird durch die gesetzliche Unfallversicherung entschädigt. Wer aber denkt, jeder Unfall im Betrieb sei bereits ein Arbeitsunfall, hat sich getäuscht.

Rauchen ist reine Privatsache. Wer sich in der Raucherpause oder auf dem Hin- oder Rückweg von einer Raucherpause zu seinem Arbeitsplatz verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. So entschied unlängst das Berliner Sozialgericht (Urt. v. 23.01.2013, S 68 U 577/12).

Nach Ansicht der Richter ist Rauchen eine „persönliche Angelegenheit des Arbeitnehmers ohne sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit“.Geklagt hatte eine Pflegehelferin, die auf dem Rückweg von ihrer Raucherpause zu ihrem Arbeitsplatz mit dem Hausmeister, der einen Eimer Wasser trug, zusammengestoßen war. Der Eimer kippte um, die Frau rutschte aus und brach sich einen Arm.

Ein wegweisendes Urteil für alle im Betrieb rauchenden Arbeitnehmer. Die Mitteilung über ein derartiges Urteil, sollte an der betrieblichen Informationstafel angebracht werden.

Chef krank – der „Super-Gau“ für den Malerbetrieb?

Ein schwerer Autounfall oder eine schwere Krankheit kann jeden Menschen ganz plötzlich und unerwartet treffen. Nichts geht mehr. Eine schwere Operation mit anschließendem mehrwöchigem künstlichem Koma werfen einen regelrecht aus der Bahn. Auf den langen Krankenhausaufenthalt folgt noch eine mehrwöchige Rehabilitation in einer Reha-Klinik. Jeder Malerunternehmer sollte sich daher fragen: Ist mein Malerbetrieb darauf vorbereitet? Oder bedeutet ein solch unerwarteter Chef-Ausfall den Super-Gau für meine Mitarbeiter, meinen Betrieb, mein Lebenswerk? Täglich müssen Firmen in Deutschland mit solch einer Situation kämpfen. Oftmals ist dies ein von Anfang an verlorener Kampf. Warum? Ganz einfach: In inhabergeführten Betrieben wird vieles ganz selbstverständlich vom Chef erledigt – der Chef ist der „Macher“, der „Motor“ des Unternehmens. Bei einem unerwarteten Chefausfall hat dies unter Umständen ungeahnte Folgen. Nehmen wir an, die Ehefrau des Betriebsinhabers arbeitet im Unternehmen mit. Sie erledigt neben allgemeinen Bürotätigkeiten auch die Buchhaltung. Sie kennt also den Malerbetrieb gut und weiß auch wie es um den Malerbetrieb steht. Aber der komplette Zahlungsverkehr wird über den Chef abgewickelt. Die Ehefrau hat keine Bankvollmacht und sie kennt auch nicht die Zugangsdaten fürs Online-Banking. Fällt der Chef aus, können keine Überweisungen getätigt werden. Die Folgen sind fatal: Trotz ausreichender Kontodeckung kann der Malerbetrieb keine Materiallieferungen, keine Mitarbeiterlöhne, keine Sozialversicherungsbeiträge, keine Lohnsteuer usw. zahlen. Der Großhändler stellt ganz schnell seine Materiallieferungen ein. Die Krankenkasse droht mit einem Insolvenzantrag. Aber damit noch nicht genug. Als typischer „Macher“ läuft natürlich auch die Kundenbetreuung ausschließlich über den Betriebsinhaber. Bei ihm laufen eben alle Fäden zusammen. Das wissen auch die Kunden. Die Kunden erfahren von dem Ausfall des Chefs. Sie sind verunsichert, denn seit Tagen erhalten Sie auf Anfragen keine Rückmeldungen. Keiner weiß etwas, niemand ist zuständig. Das suggeriert Chaos. Auch hier sind die Folgen fatal: Die Kunden springen ab und erteilen keine weiteren Aufträge mehr. Die Konkurrenz freut sich. Das alles kann für einen Malerbetrieb existenzbedrohend sein. Über einen möglichen eigenen Ausfall nachzudenken mag zwar keiner gerne. Um den Fortbestand des Unternehmens jedoch nicht zu gefährden, ist es unumgänglich, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen und Vorsorge zu treffen – auch das gehört zu einem verantwortungsvoll geführten Unternehmerleben. Jeder Malerunternehmer sollte eine spezielle „Notfall-Mappe“ anlegen, die alle wichtigen Dokumente wie Vollmachten, Versicherungen, Verträge, Paßwörter & Zugangscodes etc. enthält. Tritt der Notfall ein, sollte eine Person des Vertrauens auf diese Mappe Zugriff haben. C.A.T.S.-Soft hat eine Checkliste entwickelt, die dem Malerunternehmer hilft, sich auf den Ernstfall vorzubereiten. Die Checkliste „Notfall-Mappe“ ist für Maler- und Stuckateurbetriebe kostenfrei . Bleibt nur zu hoffen, dass der Notfall nie eintritt, aber: „Vorsicht ist eben besser als Nachsicht!“