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Wer darf sich eigentlich Sachverständiger nennen?

Sachverständige gibt es wie Sand am Meer. Vom selbst ernannten Sachverständigen bis zum öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. Ist dieser Markt eigentlich reguliert. Nur zum Teil. Sachverständiger darf sich in Deutschland jeder nennen. Dieser Beruf ist nicht geschützt. Die Grenze ist hier das Wettbewerbsrecht. Es zählt als Irreführung des Wettbewerbs (und ist abmahnfähig), wenn sich jemand Sachverständiger nennt, und über keinen nachweislich herausragende Kenntnis verfügt. „Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige“ ist hingegen strafrechtlich geschützt. So darf sich nur jemand nennen, der bei einer Bestellungskörperschaft des öffentlichen Rechts (in der Regel nach einer entsprechenden Prüfung) „bestellt“ ist und einen entsprechenden Eid abgelegt hat. In unserer Branche sind das die IHK und die HWK als die zuständigen Behörden, aber auch die Architekt-oder auch Landwirtschaftskammern. Alle führen offizielle Datenbanken, die im Internet eingesehen werden können. Was ist ein zertifizierter Sachverständiger? Das ist relativ neu. Es geht um die Zertifizierung nach DIN 17024, die zum Beispiel durch den TÜV vorgenommen werden kann. Noch sind diese Gutachter deutlich in der Minderzahl. Daneben gibt es auch noch „Staatlich anerkannten Sachverständigen“ zum Beispiel für Brandschutz, Schall-oder Wärmeschutz. Auch diese unterliegen der staatlichen Kontrolle und auch diese Bezeichnung ist geschützt.   Müssen Gerichte eigentlich bei handwerklichen Fragen Sachverständige von der Handwerkskammer nehmen.? Nein. Jeder ist bei der Wahl eines Sachverständigen frei, insbesondere Behörden und Gerichte. Zur Not können auch freie Sachverständige beauftragt werden. Entscheidend ist immer, ob das Gutachten  gut und richtig ist. Leider fehlt es daran zu häufig. So entwickelt jeder Gutachternachfrager, z.B. der Vorsitzende einer Baukammer, seine Lieblingsgutachter.   Wie findet man den Richtigen?   Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige des Handwerks findet man durch Auskunft der regionalen Handwerkskammer oder unter der Internetseite: http://www.svd.handwerk.de   Wie reagiere ich als Handwerker, wenn ein Gutachten fehlerhaft ist ?   Der von Gutachten negativ betroffene Handwerker, sollte Gutachten stets hinterfragen. Als Partei in einem gerichtlichen Verfahren, hat er ein Fragerecht an den Gutachter. Damit kann er den Beweiswert des Gutachtens in Frage ziehen bzw. Feststellungen eingrenzen und konkretisieren. Dabei helfen natürlich auch die Fachverbände. Daher ist es immer ratsam, einen selbstständigen Beweisverfahren vor Gericht beizutreten, wenn eine sogenannte „Streitverkündigung“ an den Handwerker erfolgt. Tritt man nicht bei, muss man es später gegen sich gelten lassen und hat keine Möglichkeit mehr, das Gutachten anzuzweifeln.