Ab 1.Mai gilt die neue Energieeinsparverordnung EnEV 2014

Mit dem Gütesiegel der Deutschen Energie-Agentur sind Immobilienverkäufer auf der richtigen Seite, wenn es um Energieeffizienz und niedrige Energiekosten geht. Gütesiegel: Solche energieeinsparenden Häuser kann man ganz leicht auf einen Blick erkennen. Das Gütesiegel Effizienzhaus der Deutschen Energie-Agentur (dena) bestätigt den niedrigen Energiebedarf und zeigt, welche Gebäude echte „Sparmeister“ sind. Das Gütesiegel kann man für Neubauten und sanierte Altbauten direkt bei der dena beantragen. Die Vergabekriterien richten sich nach den Energiestandards der staatlichen KFW-Förderung. So muss ein Neubau aktuell mindestens den Standard eines Effizienzhauses70 oder 55 und ein sanierter Altbau mindestens den Standard 100 erreichen, um sich mit dem begehrten Zertifikat und dem Hausschild schmücken zu dürfen. Kaufinteressenten können sich darauf verlassen, dass ein Haus mit dem dena-Gütesiegel Effizienzhaus einen geprüften, niedrigen Energiebedarf hat. So benötigt ein sanierter Altbau mit dem Gütesiegel Effizienzhaus 100 nur soviel Energie, wie die noch gültige EnEV für einen vergleichbaren Neubau vorschreibt. Das entspricht in etwa 70kWh/m2 bzw. 7 Liter ÖL pro m2 im Jahr. Bei Gebäuden mit dem Effizienzhaus-Gütesiegel 55, sind es dagegen nur noch 55% des Neubauwerts-als höchstens 40 kWh/m2 und 4 Liter Öl pro m2 pro Jahr. Auch Eigenzümer profitieren: Mit der bestätigten und dokumentierten Energieeffizienz wird der Wert des Hauses langfristig gesteigert. EnEV 2014: Ab 1.Januar 2016 müssen neugebaute Wohn- und Nichtwohngebäude höhere energetische Anforderungen erfüllen. Der zulässige Wert der Gesamtenergieeffizienz (Jahres-Primärenergiebedarf) wird um 25% gesenkt. Das ist dann in etwa ein 5 Liter Haus. Ab 2021 gilt dann für alle Neubauten der von der EU festgelegte Niedrigenergie-Gebäudestandard. Die hierfür gültigen Richtwerte sollen bis Ende 2018 öffentlich bekannt gemacht werden. Neu überarbeitet wurde der Energieausweis, der nicht nur den Energiebedarf angibt, sondern die Immobilie zusätzlich in Energieklassen einteilt. (A+ als bestem bis H als schlechtesten Wert) so wie man das schon von Kühlschränken und anderen Elektrogeräten her kennt. Energiescala

Energiescala

Anzeigepflicht: Die Energieklasse musskünftig in allen Anzeigen angegeben werden und der Energieausweis muss ohne Aufforderung bei der Besichtigung vorgelegt werden. Bis her schon mussten Verkäufer oder Vermieter den Energiepass bereithalten. und auf verlangen vorlegen. Jetzt ist in der Anzeige bereits der Energiebedarf zu nennen. Die wichtigsten Änderungen Altbauten: Insgesamt sind für den Gebäudebestand keine wesentlichen Verschärfungen vorgesehen. Trotzdem müssen auch Eigentümer von Bestandsgebäuden einige Vorgaben beachten. Alte Heizkessel Öl-und Gasheizkessel, die vor 1985 eingebaut wurden, müssen außer Betrieb genommen werden. Wurden die entsprechenden Heizanlagen nach den 1. Januar 1985 eingebaut, müssen diese nach 30 Jahren aus den Verkehr genommen werden. Die EnEV sieht jedoch eine ganze Reihe von Ausnahmen von dieser Regelung vor. So sind etwa Niedrigtemperatur-und Brennwertkessel von der Austauschpflicht ausgenommen. Auch Ein-oder Zweifamilienhausbesitzer, die am Stichtag 1.Februar 2002 in Ihren Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben, sind von der Verpflichtung befreit. Im Falle eines Eigentümerwechsels muss der neue Hausbesitzer die Austauschpflicht innerhalb von zwei Jahren erfüllen. Dämmung Oberste Geschossdecken, die nicht den Anforderungen an den Mindestwärmeschutz erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt sein. Gemeint sind Decken beheizter Räume, die an ein unbeheiztes Dachgeschoss angrenzen. Die Forderung gilt auch als erfüllt, wenn das Dach darüber gedämmt ist oder den Anforderungen des Mindestwärmeschutzes entspricht. Ausnahmen gelten ebenfalls, wenn die Hausbesitzer zum Stichtag 1. Februar 2002 in Ihren Haus mindestens eine Wohnung selbst genutzt haben. Energieausweis Die energetischen Kennwerte werden nicht mehr nur auf einer Skala von grün bis rot dargestellt, (Bandtacho) sondern zusätzlich einer von neu Effizienzklassen zugeordnet, ähnlich wie bei der Kennzeichnung von Kühlschränken oder Elektrogeräten. Diese Zuordnung gilt aber nur für neu ausgestellte Ausweise ab Mai 2014. Bereits vorliegende Energieausweise ohne Angabe von Effizienzklassen, behalten ihre Gültigkeit. Nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages muss der Ausweis unverzüglich an der Käufer oder Mieter übergeben werden.-zumindest in Kopie

Tags:, , , , , , , , ,

Trackback von deiner Website.

Kommentieren