Archiv für Mai, 2013

In vielen Firmen und Einrichtungen blüht das Mobbing

Ausgegrenzt, fertiggemacht, entlassen. Mobbing im Job trifft immer mehr Menschen. Vor kurzem erst hat unsere Zeitung über ein Opfer berichtet. Kaum war der Artikel erschienen, klingelte das Telefon Sturm. Früher haben vorallem die Kollegen gemobbt: Haben sich einen Außenseiter gesucht- einen, der eigenbrötlerisch ist, nie auf ein Bier mitgeht- und den haben sie schikaniert. Heute sind es vor allem die Chefs, die Ihre Mitarbeiter massiv unter Druck setzen, so sehr, dass die psychisch krank werden. Es fühlt sich immer schlimm und furchtbar an, als Versager abgestempelt zu werden. Aber wenn die Kollegen einen das Leben schwer machen, kann der Chef vermittelnd eingreifen. Wenn er aber selbst der Haupt-Intrigant ist, dann weiß der Arbeitnehmer oft nicht, an wen er sich in seiner Not wenden soll. Es gibt typische Strukturen: der Alte Chef geht, der neue junge Chef kommt. Er will beweisen, das er es drauf hat, dass er den Laden wieder auf Kurs bringt. Viele der neuen Vorgesetzten kommen ihrer Fürsorgepflicht nicht nach, und mobben die alten Mitarbeiter raus. Angeblich sind sie zu teuer, zu altzu unflexibel oder arbeiten zu langsam. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Am aller schlimmsten ist es im öffentlichen Dienst-und sozialen Einrichtungen. Da blüht das Mobbing. Die versuchen die Leute billig loszuwerden. Die Methoden sind hanebüchen. Verleumdung oder Rufmord sind noch das geringste Übel. In großen Firmen läuft es besser. Führungskräfte werden vernünftig auf ihre künftigen Aufgaben durch Schulungen oder Kursen vorbereitet. Das kostet zwar Geld aber am Ende kommt was vernünftiges dabei raus. Mobbingopfern wird geraten, ein Mobbing-Tagebuch zu führen. Alles zu dokumentieren, Tag ,Ort und Uhrzeit. Nicht gleich dem Arbeitgeberf mit dem Anwalt drohen. Sondern das Gespräch suchen. Notfalls mit dem Chef von dem Chef. Wenn das alles nichts bringt, können juristische Schritte eingeleitet werden. In diesem Fall hat eine leitender Angestellter bei eine Bausparkasse gearbeitet. Durch eine Augenkrankheit musste er ins Krankenhaus. Viele Operationen waren die Folge. Dann wurde er beurlaubt und später entlassen. Ein jüngerer Kollege stand schon in den Startlöchern. Vor Gericht bekam er Recht und eine Abfindung. Er entschied sich für die Abfindung und arbeitet heute in einer anderen Firma als leitender Angestellter. Für gemoppte Mitarbeiter, gibt es überall Mobbingberatungsstellen, die über das weitere Vorgehen beratend zur Seite stehen.

Künstlersozialabgaben vor dem Aus ?

Gutachten belegt Verfassungswidrigkeit der Abgabe 30Jahre nach ihrer Einführung hat sich die Künstlersozialabgabe von einer unscheinbaren Belastung zu einem Bürokratiemonster entwickelt. Vor allem kleinere und mittelständische Unternehmen werden dadurch unangemessen bealstet. Konsequent wäre die Abschaffung der Abgabe. Ein neues Gutachten liefert dafür wichtige Argumente. Es hört sich zu erst alles einfach an. Für Auftrage an selbstständige Künstler und Publizisten müsse 4,1% des Honorars als Künstlersozialabgabe entrichtet werden. Soweit so klar. Aber schon wenn ein Unternehmen einen Werbekatalog bei seiner Werbeagentur in Auftrag gibt oder einen Webdesigner zum Aufbau und Pflege seiner Internetpräsenz beauftragt, muss die Abgabe bezahlt werden. Doch ist die Erstellung einer Website Kunst? Genau hier fangen die Probleme an. Bürokratischer Alptraum Zunächst ist es schwierig festzustellen, ob der Auftragnehmer Künstler oder Publizist ist. Das Gesetz bietet keine Abhilfe. Ein Merkblatt der Künstlersozialkasse zu abgabepflichtigen Berufsgruppen schon eher. Doch entscheiden Sozialgerichte kontinuierlich, wer als Künstler anzusehen und wer nicht. Auftraggeber können hier kaum den Überblick behalten. Ist diese erste Hürde dennoch genommen, muss man weiterhin wissen, dass die Abgabe nur für Leistungen an Einzelunternehmer und Personengesellschaften zu zahlen ist. Aufträge an Kapitalgesellschaften sind abgabefrei. Doch auch hier müssen die Freiheiten der Rechtsprechung beachtet werden. Danach muss für Aufträge an eine GmbH & Co. KG also eine Personengesellschaft, keine Abgabe gezahlt werden. Auch die Abgabepflicht für Aufträge an eine OHG ist strittig. Zudem sind nur Aufträge abgabepflichtig, die nicht nur gelegentlich erteilt werden oder wirtschaftlich bedeutend sind. Doch wann ist dies der Fall? Definition im Gestz: nicht vorhanden. Schließlich müssen die Auftraggeber bei erstmaliger Meldeaufforderung alle Rechnungen der letzten fünf Jahre genau prüfen, um Ihre Abgabenhöhe festzustellen, und müssen sich auf saftige Nachzahlungen gefasst machen. Klar ist: die Verwirrung bei den Betroffenen ist genausi groß wie die bürokratische Belastung. Ohne Experten, die mit der Rechtsprechung vertraut sind, können die Unternehmen Ihre Abgabepflicht eigentlich nicht exakt ermitteln. Alles in allem eine kostspielige und zeitraubende Nebenbeschäftigung. 50 Millionen für Betriebsprüfung So verwundern Untersuchungsergebnisse des Instituts der deutschen Wirtschaft nicht, wonach im Jahre 2007 die Bürokratiekosten das Aufkommen aus der Künstlersozialabgabe übersteigen. Und eine weitere Kostenlawine rollt bereits. Denn der Gesetzgeber plant, die Abgabepflicht künftig nicht nur stichprobenartig, sondern flächendeckend zu prüfen. Die deutsche Rentenversicherung schätzt die Mehrkosten einer solchen Prüfung für Wirtschaft und Verwaltung auf mindestens 50 Millionen Euro. Unverantwortlich, da das Aufkommen der Künstlersozialabgabe lediglich rund 270 Millionen Euro beträgt. Die Künstlersozialabgabe hat aber auch ein Gerechtigkeitsproblem. Denn sie wird auch für Aufträge an Künstler und Publizisten fällig, die garnicht in der Künstlersozialversicherung  versichert sind. Dies stößt bei den betroffenen Auftraggebern und Auftragnehmern auf großes Unverständnis und wird als ungerecht empfunden, da für sie nicht nachvollziehbar ist, warum die Abgabe gezahlt werden muss, wenn die Geschäftspartner davon nicht profitieren. Noch schwerer wiegen verfassungsrechliche Bedenken gegen die Künstlersozialabgabe. Der Bund der Steuerzahler unterstützt daher Musterprozesse vor Sozialgerichten. Nun hat der Bdst seine verfassungsrechtliche Atgumentation durch den renimierten Rechtswissenschaftler Prof.Hans-Wolfgang Arndt überprüfen lassen. Sein Gutachten wird am 3. April der Öffentlichkeit vorgestellt. Prof. Arndt kommt darin zu einem eindeutigen Ergebnis: die Abgabe ist verfassungswidrig und dürfte nicht mehr erhoben werden. Bürokratieabbau jetzt Somit steht fest: die Abgabe ist bürokratisch, ungerechtfertigt und verfassungswidrig. Deshalb muss Sie weg! Mit oder ohne Hilfe des Bundesverfassungsgerichts. Die Künstlersozialversicherung sollte stattdessen durch andere, effizientere Mittel finanziert werden. Die Bundesregierung hat sich ohnehin den  Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben. Wenn sie es damit ernst meint, kommt sie nicht umhin, die Künstlersozialabgabe abzuschaffen. Auf diese Weise würde sie einen wichtigen Beitrag zur Entlastung kleiner und mittelständischer Unternehmen leisten.

Schmerzensgeld bei Mobbing

Ein Arbeitgeber muss seinem Mitarbeiter bei Mobbing unter Umständen ein hohes Schmerzensgeld zahlen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Leipzig hervor. In dem Fall hatte ein Chefarzt einem Oberarzt verboten, weiterhin zu operieren. Stattdessen setzte er Ihn ausschließlich in der Ausbildung ein. Zudem legte der Chefarzt dem Oberarzt nahe, einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Die Operationen des Oberarztes seien angeblich schlecht verlaufen. Der Oberarzt klagte und erstritt vor Gericht ein Schmerzensgeld von 53.000.-€. Nach Auffassung der Richter lag eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Oberarztes vor. Die Behauptung, der Oberarzt habe schlecht operiert, konnte nicht bewiesen werden. Die fachliche Einschätzung beruht allein auf der Meinung des Chefarztes. Daher sei die vorgeschlagene Trennung überzogen. Der Aufgabenentzug stelle in den Augen  der übrigen Beschäftigten auch eine Degradierung des Klägers dar. Als Schmerzensgeld erhiehlt der Oberarzt das 6,5 fache seine Monatsgehalts. (Az.: 9 CA 3854/11)